Bärbel von Grüner
geb. 1952

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Mietrecht

Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg. Referendariat mit Stationen u.a. beim Hanseatischen Oberlandesgericht und beim Familiengericht Hamburg. Rechtsanwältin seit 1981.

Seit 1983 selbständige Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei von Grüner & Koch mit den Schwerpunkten Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht sowie Erb- und Mietrecht. Vortragstätigkeiten zu familienrechtlichen Themen.


Spezialisierungen:

In Folge ständig wachsender Anforderungen aufgrund neuer Gesetze, EU-Auswirkungen und der allgemein steigenden Komplexität der Fälle ist eine fundierte Betreuung der Mandantschaft ohne zusätzliche Spezialisierung nicht in ausreichendem Masse gewährleistet.

1997/1998  Fachanwaltslehrgang Familienrecht
                   (Trennung, Scheidung, Unterhalt)
2005/2006  Fachanwaltslehrgang
                   Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit 2002    ÖRA-Beraterin und -vorsitzende (Öffentliche Rechts-
                   auskunfts- und Vergleichsstelle Hamburg)


Mitgliedschaften:

- Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Hamburgischer Anwaltsverein e.V.
- ARGE Familien- und Erbrecht im DAV
- ARGE Mietrecht & WEG im DAV

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